Aktuelles
Neue Richtlinien ab 05.03.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler,
geschätzte Eltern
Die neuen Richtlinien sind heute eingetroffen!
Nachweise
Es sind zur Zeit keine G-Nachweise zum Besuch des Musikschulunterrichts und bei Veranstaltungen der Musikschule mehr nötig.
Masken
Es besteht keine Maskenpflicht mehr im Unterricht, das Tragen der Masken wird aber weiterhin ausdrücklich empfohlen. Vom Betreten der Schulgebäude bis zum Erreichen des Unterrichtsraumes bzw. bei Veranstaltungen bis zum Erreichen des Sitzplatzes besteht nach wie vor eine Maskenpflicht wie gehabt.
Abstandsregelung
Das Einhalten eines 2m-Abstandes wird weiterhin ausdrücklich empfohlen.
Hygienemaßnahmen
Auf regelmäßiges Stoßlüften, die Händedesinfektion, die Desinfektion von Instrumenten und Flächen, etc. ist weiterhin zu achten.
Detaillierte Information finden Sie wie immer auf der Homepage des Musikschulwerks .
Herzliche Grüße,
Christoph Ellensohn
Neue Richtlinien ab 21.02.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler,
geschätzte Eltern
Wir hoffen die Semesterferien waren erholsam und wir können alle gemeinsam voller Energie und Elan ins Sommersemester 2022 starten!
Es gibt Neues zu berichten:
2G ab 18 ist ab sofort Gechichte!
Neue Regelung ab 21.02.2022:
- keine 3G-Pflicht bis zum Erreichen der Schulpflicht
- 3G-Pflicht ab dem Erreichen der Schulpflicht, hier gilt der Ninja-Pass als Nachweis
- für alle ab Vollendung der Schulpflicht (gewöhnlich ab dem 15 Lebensjahr) gilt die verpflichtende Erbringung eines 3G-Nachweises (Teststraße, registrierte Wohnzimmertests)
- bezüglich Abstände, Maskenpflicht etc. gibt es noch keine konkreten Bestimmungen
Wie gewohnt werden wir über Änderungen und Erleichterungen hier informieren!
Detaillierte Information finden Sie wie immer auf der Homepage des Musikschulwerks .
Herzliche Grüße,
Christoph Ellensohn
Winterkonzert ABGESAGT
Wir haben bis zuletzt gehofft, aber die aktuelle Entwicklung hat uns angesichts mehrer Infektionen und Quarantänefällen und den damit einhergehenden wegfallenden Programmpunkten zur Absage dieser Veranstaltung gezwungen.
Wir hoffen das Konzert zu einem späteren nachholen zu können.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Christoph Ellensohn
Vorspielstunde abgesagt
Leider muss ich Sie darüber informieren, dass die für heute geplante Vorspielstunde der Klasse Dieter Bischof nicht stattfinden kann und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Christoph Ellensohn
Neue Richtlinien ab 11.01.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler,
geschätzte Eltern
Zuallererst wünschen wir von Herzen alles Gute für 2022!
Heute ist die neueste Verordnung eingetroffen.
Positive ist, dass sich für Schüler:innen zur bisher geltenden kaum etwas geändert hat.
Nach wie vor gilt:
Für Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt die 2,5G-Regelung!
Für alle Schüler:innen die noch eine Schule besuchen ist auch hier der Ninja-Pass gültig.
Zusammengefasst:
Ninja-Pass ist gültig
2,5G bis 18 Jahre
ab 18 Untericht nur mit 2G-Nachweis oder ärztlichem Attest
Maskenpflicht (ab 6 Jahren Mundnasenschutz, ab 14 FFP2-Maske)
Detaillierte Information finden Sie wie immer auf der Homepage des Musikschulwerks .
Herzliche Grüße,
Christoph Ellensohn
Neue Richtlinien ab 13.12.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
geschätzte Eltern,
nun ist sie da, die offizielle Verordnung Nr. 6.
Wie erwartet, hat sich kaum etwas zur Verordnung vor dem Lockdown geändert.
Eine wichtige Änderung bezüglich Unterricht gibt es aber:
Für Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt nun die 2,5G-Regelung!
Für alle Schüler:innen die noch eine Schule besuchen ist auch hier der Ninja-Pass gültig.
Zusammengefasst:
Ninja-Pass ist gültig
2,5G bis 18 Jahre
ab 18 Untericht nur mit 2G-Nachweis oder ärztlichem Attest
Maskenpflicht (ab 6 Jahren Mundnasenschutz, ab 14 FFP2-Maske)
Detaillierte Information finden Sie wie immer auf der Homepage des Musikschulwerks .
Herzliche Grüße,
Christoph Ellensohn
Ankündigung für KW 50
Liebe Schülerinnen und Schüler,
geschätzte Eltern,
noch fehlt die offizielle Verordnung, aber aus sicherer Quelle wurden wir bereits informiert,
dass mit Ende des Lockdowns auch wieder vor Ort unterrichtet werden kann.
Sobald die neue Verordnung vorliegt, werden wir Sie natürlich umgehend informieren.
Wie es aussieht, wird der Unterricht gemäß den vor dem Lockdown geltenden Richtlinien stattfinden dürfen. Genaue Infos folgen hoffentlich spätestens morgen.
Wir freuen uns jedenfalls darauf, unsere Schüler:innen wieder vor Ort begrüßen zu dürfen.
An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen und dem gesamten Lehrerteam für das Durchhaltevermögen bedanken und wünsche viel Vergnügen bei den letzten Unterrichtseinheiten in diesem Kalenderjahr.
Herzliche Grüße,
Christoph Ellensohn
Neue Richtlinien
Liebe Schülerinnen und Schüler,
geschätzte Eltern,
ich muss Sie leider darüber informieren, dass heute die Verordnung zum Onlineunterricht für Musikschulen mit 22.11. 2021 bei uns im Büro eingegangen ist.
Das bedeutet, dass ab heutigem Tag kein Präsenzunterricht mehr stattfinden darf.
Der Unterricht wird nach Möglichkeit analog zum bisherigen Stundenplan stattfinden.
Bei den EMP-Angeboten werden die Lehrpersonen die Schüler:innen mit entsprechendem Material und/oder Videos versorgen.
Ihre Lehrpersonen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das Prozedere besprechen.
Wir sind zuversichtlich, dass es für alle Eventualitäten und etwaigen Probleme entsprechende Lösungen geben wird.
An dieser Stelle möchte ich noch auf die Schulordnung verweisen, in welcher digitaler Unterricht bei behördlicher Verordnung, bzw. bei „Lockdown für alle“, seit letztem Jahr verankert ist und dieser auch entsprechend verrechnet wird. Das wurde vom Land Vorarlberg so vorgegeben.
Bei Angeboten wie Früherziehung und allen andern Gruppenangeboten, in denen digitaler Unterricht nicht möglich ist, werden die ausgefallenen Einheiten im zweiten Semester selbstverständlich laut Schulordnung ab der dritten ausgefallenen Stunde entsprechend ermäßigt.
Es bleibt nun nur zu hoffen, dass spätestens ab dem 13.12. wieder vor Ort unterrichtet werden darf und dass vor Weihnachten wieder gemeinsam musiziert werden kann.
Wir danken Ihnen einmal mehr für Ihr Verständnis und wünschen eine schöne Adventszeit, viel Gelassenheit und vor allem viel Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ellensohn
Direktor
Richtlinien vom 15. November 21
Liebe Schülerinnen und Schüler, geschätzte Eltern!
Heute sind wie zu erwarten neue Bestimmungen eingetroffen.
Leider nicht unbedingt gute für uns, aber wie bereits bisher, werden uns diese seitens des Gesetzgebers auferlegt und wir sind verpflichtet diese umzusetzen.
Die gute Nachricht vorweg, wir dürfen weiterhin vor Ort unterrichten.
Leider greift aber auch bei uns teilweise die 2G-Regelung.
- für nicht schulpflichtige Kinder besteht nach wie vor keine 3G-Nachweispflicht;
- Schüler:innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen einen 3G-Nachweis erbringen; der Ninjapass der Schulen ist weiterhin auch für die Musikschule gültig;
- Schüler:innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen einen 2G-Nachweis erbringen, ansonsten findet der Unterricht bis auf weiteres in digitaler Form statt;
- Maskenpflicht: außerhalb der Unterrichtsräume gilt nach wie vor wie gehabt eine FFP2-Maskenpflicht für Schüler:innen ab 15 Jahren; Mundnasenschutzpflicht für Schüler:innen ab dem 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr; keine Maskenpflicht für Schüler:innen unter 6 Jahren;
Detaillierte Informationen finden Sie wie immer auf der Hompage des Vorarlberger Musikschulwerks .
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ellensohn
3G-Regelung ab 08.11.21
Liebe Schülerinnen und Schüler, geschätzte Eltern!
Musikschulwerk, Gemeindeverband und Land Vorarlberg haben die Corona-Regeln an die aktuelle Situation angepasst.
Alle Schüler:innen, die am Unterricht, an Proben und jeglichen Veranstaltungen teilnehmen, müssen einen verpflichtenden Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen.
Als 3G-Nachweis gelten:
- Nachweis der vollständigen Impfung
- Nachweis einer überstandenen Coronainfektion
- Schultestungen bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen
- PCR-Testungen mit Gültigkeit von 72 Stunden ab Abnahme
- Antigentests einer befugten Stelle mit Gültikeit von 24 Stunden
Registrierte Selbstests ("Wohnzimmertest") sowie der Nachweis auf neutralisierende Antikörper sind aktuell nicht mehr gültig.
Für nicht schulpflichtige Schüler:innen gilt nach wie vor keine 3G-Pflicht.
Außerhalb der Unterrichtsräume gilt eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für alle über 14 Jahren (es gelten die bereits bisher bekannten ärztlich bestätigten Ausnahmen aus medizinischen Gründen). Für Schüler:innen im Alter von 7-14 Jahren gilt Mundnasenschutzpflicht, für Kinder unter 7 Jahren gibt es keine Maskenpflicht.
Detaillierte Informationen finden Sie wie immer auf der Hompage des Vorarlberger Musikschulwerks .
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Ellensohn
Neue Richtlinien sind da!
Liebe Schülerinnen und Schüler, geschätzte Eltern!
Seit Freitag, den 17.9. wissen wir nun, unter welchen Rahmenbedingungen der Unterricht im Schuljahr 21/22 starten kann.
Grundsätzlich hat sich im Vergleich zum Ende des letzten Schuljahres nicht besonders viel geändert.
Hier zusammengefasst die wichtigsten Punkte:
- der Unterricht kann in allen Angeboten und allen Altersstufen abgehalten werden!
- alle SchülerInnen müssen den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbringen. Die genauen Richtlinien betreffend dem 3G-Nachweis finden Sie unten; nicht schulpflichtige Kinder sind ausgenommen; für schulpflichtige Kinder gelten die Schultestungen;
- außerhalb der Unterrichtsräume gilt FFP2-Maskenpflicht; davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr; SchülerInnen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch einen MNS tragen
- Begleitpersonen die sich länger als 15 Minuten im Raum befinden, müssen zum Zwecke der Kontakpersonennachverfolgung die Daten erfasst werden;
Detailierte Informationen finden Sie auf der Hompage des Vorarlberger Musikschulwerks .
Wir wünschen allen einen guten Start ins Musikschuljahr 2021/22!
Euer Musikschulteam
Infos zum Schulanfang
Liebe Schülerinnen und Schüler, geschätzte Eltern!
Die Lehrpersonen sind bereits gestern mit der alljährlichen Eröffnungskonferenz voller Elan ins neue Schuljahr gestartet. Im Laufe dieser Woche werden sich eure Lehrerin oder Lehrer mit euch in Verbindung setzen um einen entsprechenden Termin für den Unterricht zu finden und zu fixieren.
Der Musikschulunterricht startet dann ab der KW 38. Wie genau dieser im Bezug auf Corona zu gestalten sein wird und ob es eventuelle Einschränkungen geben wird, erfahrt ihr hier auf unserer Homepage und/oder von euren Lehrpersonen, sobald wir die Richtlinien erhalten.
Bis bald!
Euer Musikschulteam
Schuljahr 2021/22
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Wir hoffen ihr hattet trotz des durchwachsenen Wetters einen schönen und erholsamen Sommer!
Die Ferien neigen sich schön langsam aber sicher dem Ende zu und das neue Schuljahr steht schon vor der Tür. Die Vorbereitungen laufen bereits. Wie es mit etwaigen Bestimmungen aussehen wird, wissen wir jetzt noch nicht, aber dem Unterrichtsstart sollte eigentlich nichts im Wege stehen.
Eure Lehrerinnen und Lehrer freuen sich jedenfalls schon wieder auf euch und werden sich wie gewohnt im Laufe der ersten Schulwoche bei euch melden, damit ab dem 21. September im Unterricht wieder fleißig musiziert werden kann.
Wer im Sommer eine Pause eingelegt hat, sollte also langsam aber sicher die Instrumente, Tasten oder Felle abstauben, die Ventile ölen, die Saiten spannen und die ersten Töne und Klänge produzieren, damit ihr in der ersten Stunde gleich wieder Gas geben könnt!
Bis bald!
Euer Musikschulteam
Die neuen Tarife sind da!
Hier finden Sie die Tarife für das Schuljahr 2021/22.